Allgemein
Was bedeutet PfD?
Die Abkürzung PfD steht für Partnerschaft für Demokratie, die Teil des Bundesprogramm "Demokratie leben!" ist. Die PfD im Kreis Schleswig-Flensburg fördert Projekte und Aktionen bei uns im Kreis und setzt sich gemeinsam mit der Zivilgesellschaft für Demokratieförderung und der Stärkung von Vielfalt und Toleranz ein.
Was ist "Demokratie leben!"?
Demokratie leben! ist ein Programm welches von Bundesmitteln finanziert und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird. Die Partnerschaft für Demokratie ist Teil dieses Programmes. Weitere Infos findest du hier.
Was bedeutet KuF?
KuF ist eine Abkürzung für die Koordinierungs-und Fachstelle. Die KuF unterstützt bei der Antragstellung und Durchführung von Aktionen und Projekten. Sie ist verantwortlich für die Gesamtkoordination des Projektes und erste Anlaufstelle für alle inhaltlichen und fachlichen Fragen.
Was ist das Federführende Amt?
Das Federführende Amt liegt bei uns beim in der Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg im Fachbereich Regionale Integration. Es kümmert sich um finanzielle und administrative Belange, wie unter anderem die korrekte Verwendung von Fördermitteln und die Weiterleitung dieser zur Förderung externer Projekte.
Darüber hinaus stellt es die erste Anlaufstelle für die Koordinierungs-und Fachstelle dar und ist für die rechtliche, sowie inhaltliche Umsetzung des Projektes verantwortlich.
Was ist das Jugendforum?
Das Engagement von Jugendlichen ist eine Herzensangelegenheit von der Partnerschaft für Demokratie. Das Jugendforum stellt dabei eins der beiden Gremien dar und bietet eine Möglichkeit der Vernetzung und des Austausches für Jugendliche im Alter bis 27 Jahren. Gemeinsam können Aktionen und Projekte verwirklicht werden und darüber entschieden werden, welche Projekte durch den sogenannten Jugendfonds gefördert werden. Das Jugendforum wird durch die KuF unterstützt. Ansprechpartnerin ist Tini Habermehl. Die Kontaktdaten findest du hier.
Was ist der Begleitausschuss?
DDer Begleitausschuss ist mit Vertreter:innen der lokalen Zivilgesellschaft und relevanten Fachbereichen der Kreisverwaltung besetzt. Der Begleitausschuss entscheidet über die Ausrichtung der Partnerschaft und entwirft eine Strategie zur Umsetzung der Ziele. Außerdem können lokale Projektideen im Begleitausschuss vorgestellt werden. Dieser berät dann im Anschluss darüber, welche Projekte der Zielerreichung dienen und welche Projekte somit durch den sogenannten Aktiv- und Initiativfonds gefördert werden.
Was ist der Aktions- und Initiativfonds?
Durch den Aktions- und Initiativfonds (AIF) des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ können ein- oder mehrtätige Projekte und Aktionen gefördert werden wie beispielsweise Podiumsdiskussionen, Konzerte, Vorträge, Theaterstücke und vieles mehr.
Was wird nicht gefördert?
- Parteien und ihre Jugendabteilungen
- Projekte, die bereits begonnen wurden oder in der Vergangenheit liegen
- Projekte, die Kalenderübergreifend laufen
- Aktionen oder Projekte, die durch das Asylbewerber-leistungsgesetz (AsylbLG) und/ oder länderspezifische Regelungen abgedeckt werden
- Projekte und Aktionen, die unseren Grundsätzen widersprechen
Was wird gefördert?
Es werden Projekte und Aktionen aus dem Kreis Schleswig-Flensburg gefördert, welche Demokratie, Vielfalt und Toleranz stärken und sich aktiv gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Extremismus stellen.
Antragstellung
Was sind Personalkosten?
Unter dem Punkt Personalkosten können KEINE Honorarkosten abgerechnet werden. Diese zählen zu Sachkosten.
Was sind Sachkosten?
Die Sachkosten können sehr vielseitig aussehen. Neben Gegenständen wie Material, Stifte und Dekorationsobjekte, zählen auch Honorare für selbstständig Tätige (Referent:innen, Moderator:innen, etc...) und Fahrtkosten als Sachkosten. Die Auflistung dieser sollte so detailliert wie möglich erfolgen.
Kann ich den Antrag auch in Papierform einreichen?
Leider ist ausschließlich eine Einreichung über das Online-Format möglich. Sollte dies mit Problemen einhergehen, kann sich gerne an die KuF gerichtet werden.
Was bedeutet Vorauszahlung bzw. keine Vorauszahlung?
Im Antragsformular kann zwischen den beiden Möglichkeiten - "Vorauszahlung" und "keine Vorauszahlung" entschieden werden.
Bei der Vorauszahlung werden nach Abschluss der Zuwendungsvertrags grundsätzlich 80% der Antragskosten als Vorschuss gezahlt. Sobald das Projekt abgeschlossen ist, ist ein Verwendungsnachweis, welche bei der KuF eingereicht werden.
Nach der erfolgreichen Prüfung dieser werden die restlichen 20% ausgezahlt. Wird eine Vorauszahlung von 100% benötigt, muss dies im Antrag begründet und anschließend im Begleitausschuss besprochen werden.
Bei einer Nachfinanzierung werden von der/dem Antragstellenden alle anfallenden Projektkosten in Vorleistung übernommen. Nach Beendigung des Projektes und nach Einreichung des Verwendungsnachweises wird die bewilligte Summe ausgezahlt.
Gibt es eine Höchstsumme?
Grundsätzlich gibt es bei den Förderungen keine Höchstsumme.
Können Schulen eine Förderung beantragen?
Schulen an sich können keine Förderung bei uns beantragen. Der Förderverein der Schule darf allerdings schon ein Antrag bei der Parnterschaft für Demokratie einreichen. Hierbei gibt es jedoch ein paar Dinge zu beachten:
- Die beantrage Veranstaltung oder das Projekt muss auf Freiwilligkeit basieren und darf nicht verpflichtend wirken
- Es darf keine Benotung erfolgen
- Das Projekt darf den Unterricht nicht ersetzen
- Das Projekt darf im Freizeit-/ oder Nachmittagsbereich, an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien stattfinden. In der Schulzeit ist dieses nur möglich, solange das Projekt unter Freiwilligkeit läuft.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind fast alle:
- rechtsfähige, gemeinnützige, nichtsstaatliche Organisationen (NGOs)
- eingetragene Vereine
- gemeinnützige GmbH's
- Einzelpersonen oder Initiativen, die ihren Wirkungskreis oder Sitz im Kreis Schleswig-Flensburg haben
Bei Einzelpersonen oder Initiativen gilt eine Besonderheit: Bis zum Projektbeginn muss ein gemeinnütziger Trägerverein bzw. eine gemeinnützige GmbH für das Gesamtprojekt gefunden werden. Ansonsten können wir das Projekt leider nicht fördern! Aber kontaktiere uns gerne, wenn du keinen Träger finden konntest, wir finden gemeinsam eine Lösung, wie ihr das Projekt trotzdem durchführen könnt.
Falls du in keine der oben genannten Kategorien passt, kannst du Informationen über dich und deine Projektidee gerne als E-Mail an die KuF schicken. Wir prüfen dann, ob eine Förderung dennoch möglich ist. Erreichen kannst Du uns unter: lauritzen@scheersberg.de oder tini@kjr-sl-fl.de.
Können Projektanträge aus Flensburg gefördert werden?
Grundsätzlich richtet sich das Projekt an Personen aus dem Kreis Schleswig-Flensburg. Wenn mindestens ¾ der Teilnehmenden (inklusive Nachweis) aus dem Kreisgebiet und ausschließlich ¼ der Teilnehmenden aus Flensburg kommen, ist eine Förderung ggf. möglich. Der Veranstaltungsort sollte in der Regel ebenfalls im Kreisgebiet liegen.
Bewilligung
Was ist, wenn sich mein Projekt nach Bewilligung noch ändert?
Bitte nimm Kontakt zu uns auf, sobald sich etwas bei deinem/ eurem Projekt ändert. Egal ob die Veranstaltung beispielsweise abgesagt werden muss oder teurer wird als geplant - gemeinsam können wir eine Lösung für das Problem finden. Wichtig ist erstmal, dass das Grundthema des Projektes das Gleiche bleibt und sich schnellstmöglich bei uns gemeldet wird!
Was ist ein Bewilligungsbescheid?
Im Bewilligungsbescheid wird vertraglich die Zusammenarbeit zwischen Zuwendungsnehmer:in und dem federführenden Amt geregelt. Dieser stellt für beide Seiten eine rechtliche Absicherung dar. Ohne den Bewilligungsbescheid ist eine Zusammenarbeit nicht möglich.
Kann ich mein Projekt vor Antragstellung (vor der Bewilligung) beginnen?
Nein, das ist nicht möglich. Beantragte Projekte dürfen vor der Antragsbewilligung nicht begonnen haben. Das heißt: Recherchieren und Planen ist möglich, verbindliche Verträge schließen oder in das Projekt investieren nicht.